Wechseltipps für Mobilfunk-Nutzer

Wenn Smartphone-Nutzer über einen Wechsel des Anbieters nachdenken ergeben sich automatisch eine Vielzahl von Überlegungen. Der Ablauf und die Koordination des Wechsels können einige Anforderungen an die Betreffenden stellen. Daher sind Mobilfunk-Wechseltipps bei den Nutzern meist willkommen.

Wie kündigt man den Mobilfunk-Vertrag?

Bestimmte Mobilfunk-Wechseltipps gilt es aus Nutzer-Sicht unbedingt zu beachten. Hierzu zählen beispielsweise die Vorgaben hinsichtlich der Kündigung beim bestehenden Anbieter. Sollte der Anbieterwechsel in Erwägung gezogen werden, so ist der bestehende Vertrag beim jetzigen Anbieter fristgemäß mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf zu kündigen. Wie die meisten Anbieter auch, empfehlen wir den Vertrag selbst zu kündigen (Gilt nur bei Mobilfunk, nicht bei Festnetz). Dies erleichtert aus unserer Sicht die Rufnummermitnahme beim Handy.

Smartphone-Nutzer können Mobilfunk-Wechseltipps gut gebrauchen

Grundsätzlich gilt es, beim Wechsel des Mobilfunk-Tarifs einige Vergleiche vorzunehmen. Eine frühzeitige beziehungsweise fortlaufende Information bezüglich alternativer Handy-Provider ist sehr ratsam und hilfreich. Genauso ist ein ausreichender zeitlicher Vorlauf einer eventuellen Kündigung sorgfältig zu planen.  Aber es gibt noch weitere Wechseltipps, die zu einem reibungslosen und unkomplizierten Wechsel für mobile Tarife beitragen können.

Das Vertragslaufende und die Kündigungsfrist können dem bestehenden Vertrag entnommen werden. An diesen beiden Faktoren sollten Sie den zeitlichen Ablauf Ihrer Kündigung ausrichten. Seit der Anpassung des TKG (Telekommunikationsgesetz) im Dezember 2021 können Kunden ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Mindestvertragslaufzeiten von 24 Monaten sind dabei weiterhin erlaubt.

Darüber hinaus besteht für den Nutzer grundsätzlich auch die Möglichkeit eine aktive Mobilfunk-Vertragsverlängerung vorzunehmen. Dabei gilt es darauf zu achten, dass in der Regel damit auch ein neuer Laufzeitvertrag beim bestehenden Provider beginnt. Somit liegt in diesem Moment dem Tarif auch eine neu beginnende Vertragslaufzeit zugrunde.

Rufnummer-Mitnahme

Die bestehende Rufnummer kann auch beim Anbieterwechsel mitgenommen werden. Der abgebende Anbieter kann hierfür Kosten in Rechnung stellen. Die Portierung kann bei Privatkunden nur erfolgen, wenn folgende Kundendaten beim alten und neuen Anbieter identisch verzeichnet sind: Rufnummer, Name, Geburtsdatum. ggfs. sind daher die Daten beim bestehenden Anbieter zu aktualisieren. Beim Betrachten der Tarifangebote können eventuell entstehende Kosten verglichen werden.

Möglicherweise ergeben sich Besonderheiten bei geschenkten, bestehenden Prepaid-Verträgen.

Datensicherung beim Anbieterwechsel

Das Thema Sicherung von bestehenden Daten (Rufnummern, Einstellungen, apps etc.) ist insbesondere beim Anbieterwechsel und/oder beim Wechsel des Betriebssystems, aber auch beim Handy-Wechsel zu beachten.

Weitere Mobilfunk-Wechseltipps

Sowohl hinsichtlich der Tarife als auch der Endgeräte ist bei einem Vertragsabschluss auf die grundsätzlich 5G-Fähigkeit zu achten.

Bei Datentarifen achten Nutzer neben dem enthaltenen Datenvolumen auf die Upload- und Download-Geschwindigkeiten.

Falls ein neues Handy erworben wird, sollten mögliche Kosten einer SIM-Lock-Entfernung geprüft werden.

Wenn Nutzer beim Anbieterwechsel ihre Altgeräte eintauschen locken dabei teils bemerkenswerte Tauschprämien.

Durch die Nutzung von Jahrestarifen können Anwender bei dem Erwerb von hohem ungedrosselten Datenvolumen häufig sparen.

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